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Amtsgerichte

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Amtsgerichte in Deutschland

  • In Deutschland gibt es derzeit bundesweit 638 Amtsgerichte.

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Amtsgericht – Aufgaben und Zuständigkeit

Das Amtsgericht (AG), ist in allen Zivil- und Strafsachen die erste Anlaufstelle für den Bürger. Deutsche Amtsgerichte gehören zur sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Damit sind sie auch für strafrechtliche und privatrechtliche Angelegenheiten zuständig. Zum Beispiel wenden sich Gläubiger, die offene Forderungen haben, an das örtliche Gericht, um ein Mahnverfahren einzuleiten.

Auch bei Mietsachen betreffend Wohnraum, Mietstreitigkeiten, Vollstreckungsangelegenheiten, Nachlassfällen und Familiensachen ist das Amtsgericht zuständig. Das Amtsgericht regelt alle Streitigkeiten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro und ist in fast jedem Stadtbezirk und jeder Kreisstadt zu finden.

Darüber hinaus ist das Amtsgericht auch für Strafsachen, in denen im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe von vier Jahren zu erwarten ist zuständig. Zusätzlich dient das Amtsgericht auch als zuständiges Registergericht und führt Buch über das Handelsregister, Vereinsregister und über das Grundbuch.

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