Zum Inhalt springen
Startseite » Sozialgericht Neuruppin

Sozialgericht Neuruppin

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für das Sozialgericht Neuruppin.

Sozialgericht Neuruppin – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Sozialgericht Neuruppin, Fehrbelliner Straße 4a, 16816 Neuruppin
  • Postfach: Sozialgericht Neuruppin, Postfach 1365, 16802 Neuruppin
  • Telefon: (03391) 8383-00
  • Fax: (03391) 8383-70
  • Email:
  • Webseite: www.sg-neuruppin.brandenburg.de
  • Öffnungszeiten: Montag – Freitag siehe Webseite (Öffnungszeiten können variieren)

Sozialgericht Neuruppin – Aufgaben und Zuständigkeit

Das Sozialgericht Neuruppin behandeln öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, wobei es sich aber vom Verwaltungsgericht dahingehend unterscheiden, dass es sich hier nicht um allgemeine, sondern um spezielle, soziale Angelegenheiten handelt, die breit gefächert sind.

Die Gerichte (SG) sind unter anderem zuständig für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, Angelegenheiten der Arbeitsförderung, Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Infektionsschutzgesetzes, des Impfschadensgesetzes, der Kriegsopferfürsorge sowie des Sozialhilfe- und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie stellen Behinderungen fest und sind für Streitigkeiten in Bezug auf Ausweise über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch zuständig.

Weitere Gerichte