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Landgericht Aschaffenburg

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für das Landgericht Aschaffenburg.

Landgericht Aschaffenburg – Adresse und Kontaktdaten

Landgericht Aschaffenburg – Aufgaben und Zuständigkeit

Das Landgericht Aschaffenburg ist bei Zivilprozessen über einen Streitwert von mehr als 5.000 Euro zuständig. Bei Strafprozessen bei einem zu erwartenden Freiheitsentzug ab vier Jahren ist es ebenfalls zuständig. Nach § 312 Strafprozessordnung (StPO) ist das Landgericht auch Berufungsinstanz gegen Urteile des AG. Das Landgericht verhandelt auch Fälle, in denen über die Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik entschieden wird.

In Deutschland gibt es derzeit über 100 Landgerichte, von denen jedes ein oder mehrere Amtsgerichte umfasst. Sie sind daher in der Regel für ein größeres Gebiet und eine größere Anzahl von Personen zuständig als die Amtsgerichte.

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