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Generalstaatsanwaltschaften

Auf unserer Website finden Sie einen umfassende Überblick über KontaktdatenAdressenÖffnungszeiten und weitere Informationen aller Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland alphabetisch sortiert.

  • In Deutschland gibt es derzeit bundesweit 24 Generalstaatsanwaltschaften.

Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland

Alle Angaben ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen

Generalstaatsanwaltschaft – Aufgaben und Zuständigkeit

Die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hat ihren Sitz bei den Oberlandesgerichten und ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften in diesem Bezirk. Bei dem jeweiligen Oberlandesgericht nimmt die Oberstaatsanwaltschaft das Amt der Staatsanwaltschaft wahr. Der Generalstaatsanwalt, bzw. die Generalstaatsanwältin unterliegt dem Landesjustizministerium und wird von diesem auch ernannt.

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