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Generalstaatsanwaltschaft Hamburg

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg.

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Adresse und Kontaktdaten

Generalstaatsanwaltschaft Hamburg – Aufgaben und Zuständigkeit

Die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hat ihren Sitz bei den Oberlandesgerichten und ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften in diesem Bezirk. Bei dem jeweiligen Oberlandesgericht nimmt die Oberstaatsanwaltschaft das Amt der Staatsanwaltschaft wahr. Der Generalstaatsanwalt, bzw. die Generalstaatsanwältin unterliegt dem Landesjustizministerium und wird von diesem auch ernannt.

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