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Sie möchten klagen und suchen das für Sie zuständige Gericht? Dieses Portal bietet Ihnen eine Übersicht über alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in Deutschland. Finden Sie das für Sie zuständige Gericht in Ihrem Bezirk, Ihrer Stadt, Ihrem Kreis oder Ihrem Bundesland!
Das Recht wird von jeher als ein hohes Gut in der menschlichen Gesellschaft angesehen. Eine unabhängige Justiz, welche die gesetzlich festgelegten Rechte des Einzelnen sichert, die Schwachen in der Gesellschaft schützt und für einen gerechten Ausgleich aller Interessensparteien sorgt, um so auch den Frieden innerhalb der Gesellschaft zu wahren, wurde erst nach harten Kämpfen errungen. Der Einzelne soll dadurch vor staatlicher Willkür geschützt und seine gesetzlich garantierten Rechte einklagen können.
Welche Gerichte sind für meine Anliegen zuständig?
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es insgesamt 1.109 Gerichte, wobei unter Verfassungsgerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit unterschieden wird. Die Fachgerichtsbarkeit umfasst fünf unterschiedliche Gerichtsbarkeiten.
- Ordentliche Gerichtsbarkeit und die besondere Gerichtsbarkeit
- Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Arbeitsgerichtsbarkeit
- Sozialgerichtsbarkeit
- Finanzgerichtsbarkeit
Übersicht der Gerichte in Deutschland
- Amtsgerichte
- Landgerichte
- Oberlandesgerichte
- Familiengerichte
- Bundesgerichtshof
- Mahngerichte
- Arbeitsgerichte
- Landesarbeitsgerichte
- Bundesarbeitsgericht
- Sozialgerichte
- Landessozialgerichte
- Bundessozialgericht
- Verwaltungsgerichte
- Oberverwaltungsgerichte
- Bundesverwaltungsgericht
- Finanzgerichte
- Bundesfinanzhof
- Landesverfassungsgerichte
- Bundesverfassungsgericht
- Bundespatentgericht
Ordentliche Gerichtsbarkeit – das Amtsgericht
In allen Zivil- und Strafsachen ist das Amtsgericht (AG) die erste Anlaufstelle für den Bürger. Das Amtsgericht regelt alle Streitsachen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro und findet sich in fast jedem Stadtbezirk und jeder Kreisstadt. Insgesamt gibt es 638 Amtsgerichte in Deutschland.
Ordentliche Gerichtsbarkeit – das Landgericht
Bei Zivilprozessen über einen Streitwert von mehr als 5.000 Euro ist grundsätzlich das Landgericht (LG) anzurufen. Bei Strafprozessen bei einem zu erwartenden Freiheitsentzug ab vier Jahren ist es ebenfalls zuständig. Nach § 312 Strafprozessordnung (StPO) ist das Landgericht auch Berufungsinstanz gegen Urteile des AG.
Ordentliche Gerichtsbarkeit – das Oberlandesgericht
Die 24 Oberlandesgerichte in Deutschland (OLG) sind den Amts- und Landesgerichten übergeordnete Instanzen. Dabei geht es vor allem um Revisionen, Beschwerden und Berufungsurteile gegen die unteren Instanzen.
Ordentliche Gerichtsbarkeit – der Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist die oberste Instanz in Sachen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Er regelt außerdem Spezialrechtsgebiete wie zum Beispiel das Berufsrecht in der Rechtspflege.
Ordentliche Gerichtsbarkeit – das Bundespatentgericht
Das 1961 gegründete Bundespatentgericht ist das zweitgrößte deutsche Gericht, mit Sitz in München. Da seine Beschlüsse beim Bundesgerichtshof angefochten werden können, zählt es zur Ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Besondere Gerichtsbarkeit – das Verwaltungsgericht
Die insgesamt 51 Verwaltungsgerichte in Deutschland sind anzurufen, wenn es um öffentlich-rechtliche Angelegenheiten geht, wie zum Beispiel Entscheidungen von Behörden.
Besondere Gerichtsbarkeit – das Oberverwaltungsgericht
Zu den Zuständigkeitsbereichen der 15 deutschen Oberverwaltungsgerichte (OVG) zählen zum Beispiel die Genehmigungen von staatlichen Großprojekten und Vereinsverbote. Vor allem sind sie jedoch für Revisionen gegen Beschlüsse der Verwaltungsgerichte zuständig. Die Oberverwaltungsgerichte werden in Baden-Württemberg, Hessen und Bayern als Verwaltungsgerichtshof (VGH) bezeichnet.
Besondere Gerichtsbarkeit – Bundesverwaltungsgericht
Zu den fünf höchsten Gerichten der Bundesrepublik Deutschland zählt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es behandelt öffentlich-rechtliche Streitsachen nicht verfassungsrechtlicher Art. Rechtsschutz zum Beispiel im Autobahnbau oder Prüfung der Handlungen von Behörden auf Rechtmäßigkeit sind Tätigkeitsbereiche dieses Gerichts. Das Bundesverwaltungsgericht ist auch ein Revisionsgericht, das Beschlüsse der Vorinstanzen bestätigen oder beanstanden kann.
Besondere Gerichtsbarkeit – Arbeitsgerichtsbarkeit
Es handelt sich hierbei um die Fachgerichtsbarkeit des Arbeitsrechts. Diese Gerichte sind ebenfalls in drei Instanzen aufgeteilt. Obwohl es sich um Zivilrecht handelt, ist dafür die Besondere Gerichtsbarkeit zuständig.
Das Arbeitsgericht (ArbG) – Hier kommen Arbeitnehmer zu Ihrem Recht
In den Arbeitsgerichten der Bundesrepublik Deutschland werden vor allem Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, mit der Betriebsverfassung und zwischen den Tarifparteien geregelt. Die Kammern setzen sich aus einem Berufsrichter oder aus einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern von Seiten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen.
Die Landesarbeitsgerichte – zweite Instanz
Übergeordnete Instanz vom Arbeitsgericht ist das Landesarbeitsgericht (LAG). Insgesamt 18 Landesarbeitsgerichte gibt es in Deutschland, sie sind zuständig für Berufungen gegen Urteile und Beschwerden der Beschlüsse von Arbeitsgerichten.
Bundesarbeitsgericht – oberste Instanz
Es zählt zu den fünf obersten Gerichtshöfen der Bundesrepublik Deutschland und ist letzte Instanz in Sachen Arbeitsrecht und Tarifparteien. Das Bundesarbeitsgericht ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstellt. Dienstaufsichtsbeschwerden können dahin gerichtet werden.
Die Sozialgerichtsbarkeit – gesonderte Gerichtsbarkeit für öffentlich-rechtliche Angelegenheiten
Sozialgericht (SG)
Die Sozialgerichte behandeln öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, wobei sie sich aber von den Verwaltungsgerichten dahingehend unterscheiden, dass es sich hier nicht um allgemeine, sondern um spezielle, soziale Angelegenheiten handelt, die breit gefächert sind. Die Gerichte (SG) sind unter anderem zuständig für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, Angelegenheiten der Arbeitsförderung, Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Infektionsschutzgesetzes, des Impfschadensgesetzes, der Kriegsopferfürsorge sowie des Sozialhilfe- und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie stellen Behinderungen fest und sind für Streitigkeiten in Bezug auf Ausweise über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch zuständig.
Landessozialgericht – Revisionsgericht
Die Landessozialgerichte (LSG) sind die übergeordnete Instanz der Sozialgerichte. Entscheidungen der Sozialgerichte können hier beanstandet oder bestätigt werden. Wie alle drei Instanzen der Gerichte sind sie vom Ministerium des Landes völlig unabhängig.
Bundessozialgericht
Zusammenfassend lässt sich der Kompetenzbereich der Sozialgerichte als „Angelegenheiten der sozialen Sicherheit“ bezeichnen. Das Bundessozialgericht prüft, ob die Entscheidungen der Sozialgerichte und der Landessozialgerichte mit dem Bundesrecht und dem Recht auf Europäischer Ebene vereinbar sind. Es ist somit oberste Kontroll- und Berufungsinstanz, ohne in das Landesrecht einzugreifen.
Finanzgericht – gesonderte Gerichtsbarkeit
Bei der Finanzgerichtsbarkeit handelt es sich um öffentlich-rechtliche Streitsachen. Die Kompetenzen entsprechen denen der Verwaltungsgerichte. Da es sich hierbei jedoch ausschließlich um finanzielle Angelegenheiten handelt, wurde durch die Finanzgerichtsordnung eine gesonderte Gerichtsbarkeit dafür geschaffen.
Bundesfinanzhof – oberste Instanz
Der Bundesfinanzhof hat seinen Sitz in München und ist das höchste Gericht für Steuern- und Zollsachen sowie auch für berufsrechtliche Streitigkeiten von Steuerberatern. Entscheidungen vom Finanzgericht können hier angefochten werden. Es ist somit auch ein Revisionsgericht.
Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Verfassungsgerichtsbarkeit nimmt im rechtlichen System der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Stellung ein. Sie ist eine übergeordnete Instanz zur Sicherung des Rechtsstaates. Sie bietet dem einzelnen Bürger sowie der Gesamtheit der Bevölkerung durch die Überwachung der staatlich festgesetzten Grundrechte Schutz vor der Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze.
Aufgaben und Kompetenzen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, allumfassend sämtliche staatliche Handlungen (Hoheitsakte), einschließlich der Gesetzgebung, am Grundgesetz zu messen. Dieser Maßstab muss allen Entscheidungen zugrunde liegen. Jeder Bürger, der Bundestag, Gemeinden und Gerichte haben das Recht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Kurzgefasst behandelt das BVerfG
- Verfassungsbeschwerden
- Normenkontrollen
- Verfassungsstreitigkeiten innerhalb staatlicher Organe
- den Schutz der Demokratie, des Rechtsstaats und der Verfassung
Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Karlsruhe und kann von jedem Bürger angerufen werden, der sich durch einen behördlichen Akt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, wie ebenso Verbände und Parteien gegen Entscheidungen der Politik klagen können.
Landesverfassungsgerichte (LVerfG)
Die Landesverfassungsgerichte wahren im allgemeinen über die jeweiligen Verfassungen der Bundesländer. Sie sind keine untergeordneten Instanzen des Bundesverfassungsgerichtes!
Staatsanwaltschaften
Die Staatsanwaltschaften (StA) sind, wie es der Name bereits sagt, Anwälte des Staates, sie vertreten die Interessen des Volkes, also der Gesamtheit aller Bürger. Der Aufbau der Staatsanwaltschaften entspricht dem dreistufigen System der Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch eine eigenständige Justizbehörde, die auch „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ genannt wird. Sämtliche Staatsanwaltschaften sind in sowohl rechtlicher als auch organisatorischer Hinsicht von den Gerichten unabhängig. In Deutschland sind insgesamt 115 Staatsanwaltschaften tätig.
Übersicht der Staatsanwaltschaften in Deutschland
Die Staatsanwaltschaften bei den Landgerichten
Ihren Sitz haben die Staatsanwälte bei den Landgerichten. Sie sind Anklage-, Ermittlungs- und Vollstreckungsbehörde. Ihr Aufgabenbereich und ihre Befugnisse sind weit gestreut und vom Gesetzgeber legitimiert. Bei Verdacht einer Straftrat kann diese Behörde Anklage erheben, ebenso können aber auch Bürger Strafanzeige, üblicherweise bei der Polizei oder direkt bei den Staatsanwaltschaften stellen. In der Hauptverhandlung vor Gericht vertritt der Staatsanwalt die Anklage und hält auch den Schlussvortrag.
Generalstaatsanwaltschaften – vorgesetzte Behörde
Die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA) hat ihren Sitz bei den Oberlandesgerichten und ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften in diesem Bezirk. Bei dem jeweiligen Oberlandesgericht nimmt die Oberstaatsanwaltschaft das Amt der Staatsanwaltschaft wahr. Der Generalstaatsanwalt, bzw. die Generalstaatsanwältin unterliegt dem Landesjustizministerium und wird von diesem auch ernannt.
Generalbundesanwaltschaft – Staatsanwalt der Bundesrepublik
Der Generalbundesanwalt übt das Amt eines Staatsanwaltes beim Bundesgerichtshof aus. Sein Dienstsitz ist in Karlsruhe, mit einer Nebenstelle in Leipzig. Die Zuständigkeiten der Generalbundesanwaltschaft (GBA) betreffen vor allem die Strafverfolgung im Bereich des Staatsschutzes, gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch sowie Staatsschutzdelikte. Außerdem ist er mit der Wahrnehmung staatsanwaltschaftlicher Aufgaben in Revisionsverfahren betraut.
Weiterführende Links und Quellen
- Gerichtsverfassungsgesetz – www.gesetze-im-internet.de