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Sozialgericht Gelsenkirchen

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für das Sozialgericht Gelsenkirchen.

Sozialgericht Gelsenkirchen – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Sozialgericht Gelsenkirchen, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen
  • Postfach: Sozialgericht Gelsenkirchen, Postfach 100162, 45801 Gelsenkirchen
  • Telefon: (0209) 14899-0
  • Fax: (0209) 14899-111
  • Email: poststelle@sggelsenkirchen.nrw.de
  • Webseite: www.sg-gelsenkirchen.nrw.de
  • Öffnungszeiten: Montag – Freitag siehe Webseite (Öffnungszeiten können variieren)

Sozialgericht Gelsenkirchen – Aufgaben und Zuständigkeit

Das Sozialgericht Gelsenkirchen behandeln öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, wobei es sich aber vom Verwaltungsgericht dahingehend unterscheiden, dass es sich hier nicht um allgemeine, sondern um spezielle, soziale Angelegenheiten handelt, die breit gefächert sind.

Die Gerichte (SG) sind unter anderem zuständig für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, Angelegenheiten der Arbeitsförderung, Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Infektionsschutzgesetzes, des Impfschadensgesetzes, der Kriegsopferfürsorge sowie des Sozialhilfe- und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie stellen Behinderungen fest und sind für Streitigkeiten in Bezug auf Ausweise über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch zuständig.

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