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Sozialgericht für das Saarland

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für das Sozialgericht für das Saarland.

Sozialgericht für das Saarland – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Sozialgericht für das Saarland, Egon-Reinert-Straße 4-6, 66111 Saarbrücken
  • Postfach: Sozialgericht für das Saarland, Postfach 101863, 66018 Saarbrücken
  • Telefon: (0681) 501-05
  • Fax: (0681) 501-2500
  • Email: poststelle@sg.justiz.saarland.de
  • Webseite: www.lsg.saarland.de
  • Öffnungszeiten: Montag – Freitag siehe Webseite (Öffnungszeiten können variieren)

Sozialgericht für das Saarland – Aufgaben und Zuständigkeit

Das Sozialgericht für das Saarland behandeln öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, wobei es sich aber vom Verwaltungsgericht dahingehend unterscheiden, dass es sich hier nicht um allgemeine, sondern um spezielle, soziale Angelegenheiten handelt, die breit gefächert sind.

Die Gerichte (SG) sind unter anderem zuständig für Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung, Angelegenheiten der Arbeitsförderung, Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, des Infektionsschutzgesetzes, des Impfschadensgesetzes, der Kriegsopferfürsorge sowie des Sozialhilfe- und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Sie stellen Behinderungen fest und sind für Streitigkeiten in Bezug auf Ausweise über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch zuständig.

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