Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für das Landgericht Zweibrücken.
Landgericht Zweibrücken – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Landgericht Zweibrücken, Goetheplatz 2, 66482 Zweibrücken
- Postfach: Landgericht Zweibrücken, Postfach 1441, 66464 Zweibrücken
- Telefon: (06332) 805-0
- Fax: (06332) 805-220
- Email: lgzw@zw.mjv.rlp.de
- Webseite: www.lgzw.mjv.rlp.de
- Öffnungszeiten: Montag – Freitag siehe Webseite (Öffnungszeiten können variieren)
- Staatsanwaltschaft: Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Landgericht Zweibrücken – Aufgaben und Zuständigkeit
Das Landgericht Zweibrücken ist bei Zivilprozessen über einen Streitwert von mehr als 5.000 Euro zuständig. Bei Strafprozessen bei einem zu erwartenden Freiheitsentzug ab vier Jahren ist es ebenfalls zuständig. Nach § 312 Strafprozessordnung (StPO) ist das Landgericht auch Berufungsinstanz gegen Urteile des AG. Das Landgericht verhandelt auch Fälle, in denen über die Sicherungsverwahrung oder die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik entschieden wird.
In Deutschland gibt es derzeit über 100 Landgerichte, von denen jedes ein oder mehrere Amtsgerichte umfasst. Sie sind daher in der Regel für ein größeres Gebiet und eine größere Anzahl von Personen zuständig als die Amtsgerichte.