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Landessozialgericht für das Saarland

Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für das Landessozialgericht für das Saarland.

Landessozialgericht für das Saarland – Adresse und Kontaktdaten

  • Adresse: Landessozialgericht für das Saarland, Egon-Reinert-Straße 4-6, 66111 Saarbrücken
  • Postfach: Landessozialgericht für das Saarland, Postfach 101863, 66018 Saarbrücken
  • Telefon: (0681) 501-05
  • Fax: (0681) 501-2500
  • Email: poststelle@lsg.justiz.saarland.de
  • Webseite: www.lsg.saarland.de
  • Öffnungszeiten: Montag – Freitag siehe Webseite (Öffnungszeiten können variieren)

Landessozialgericht für das Saarland – Aufgaben und Zuständigkeit

Die Landessozialgerichte (LSG) sind die übergeordnete Instanz der Sozialgerichte. Entscheidungen der Sozialgerichte können hier beanstandet oder bestätigt werden. Wie alle drei Instanzen der Gerichte sind sie vom Ministerium des Landes völlig unabhängig.

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