Hier finden Sie verschiedene Kontaktmöglichkeiten und alle Informationen für das Amtsgericht Landstuhl in Rheinland-Pfalz.
Amtsgericht Landstuhl – Adresse und Kontaktdaten
- Adresse: Amtsgericht Landstuhl, Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl
- Postfach: Amtsgericht Landstuhl, Postfach 1161, 66841 Landstuhl
- Telefon: (06371) 931-0
- Fax: (06371) 931-222
- Email: aglst@zw.mjv.rlp.de
- Webseite: www.aglst.justiz.rlp.de
- Öffnungszeiten: Montag – Freitag siehe Webseite
- Staatsanwaltschaft: Staatsanwaltschaft Zweibrücken
Amtsgericht Landstuhl – Aufgaben und Zuständigkeit
Das Amtsgericht Landstuhl, ist in allen Zivil- und Strafsachen die erste Anlaufstelle für den Bürger. Deutsche Amtsgerichte gehören zur sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Damit sind sie auch für strafrechtliche und privatrechtliche Angelegenheiten zuständig. Zum Beispiel wenden sich Gläubiger, die offene Forderungen haben, an das örtliche Gericht, um ein Mahnverfahren einzuleiten.
Auch bei Mietsachen betreffend Wohnraum, Mietstreitigkeiten, Vollstreckungsangelegenheiten, Nachlassfällen und Familiensachen ist das Amtsgericht zuständig. Das Amtsgericht regelt alle Streitigkeiten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro und ist in fast jedem Stadtbezirk und jeder Kreisstadt zu finden.
Darüber hinaus ist das Amtsgericht auch für Strafsachen, in denen im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe von vier Jahren zu erwarten ist zuständig. Zusätzlich dient das Amtsgericht auch als zuständiges Registergericht und führt Buch über das Handelsregister, Vereinsregister und über das Grundbuch.